PRAKTISCHE INFORMATIONEN
Um ein Pflegeplatz in unserer Einrichtung zu bekommen, ist es erforderlich mindestens den Pflegegrad 2 zu besitzen. Da wir sonst nicht mit der Krankenkasse abrechnen können.
Von den entstehenden monatlichen Heimkosten sind die Leistungen der Pflegekassen gemäß dem Pflegegrad sowie die Rente bzw. andere persönliche Einkünfte abzuziehen. Sollte dies nicht ausreichen, muss ein Antrag auf Sozialhilfe beim Landratsamt gestellt werden.
Ja, mit Rücksprache und Möglichkeit ist das erlaubt.
Nein. Sie können Ihren Angehörigen rund um die Uhr besuchen und auch für mehrere Tagen mit nach Hause nehmen.
Der Pflegegrad muss vom Pflegebedürftigen bei der zuständiger Pflegekasse beantragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Sie dürfen selbstverständlich Ihren Hausarzt behalten. Dieser muss allerdings bereit sein Sie auch weiterhin in der Einrichtung zu betreuen. Sollten Sie von weiter her kommen, müssen Sie sich darum kümmern ein Hausarzt in der Nähe der Einrichtung zu finden.
Sie haben jederzeit das Recht Ihren bestehenden Heimvertrag nach den vorgeschriebenen Firsten zu kündigen und somit die Einrichtung zu wechseln.